Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Software as a Service

Stand: 07.03.2026

Art. 1 – Parteien und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Jawengo AG, Bubikonerstrasse 43a, 8635 Dürnten, Schweiz (nachfolgend «JAWENGO») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»).

Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit JAWENGO eine Geschäftsbeziehung eingeht. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme einer Offerte oder Auftragsbestätigung zustande (Art. 1 OR).

JAWENGO stellt dem Kunden eine Software-Plattform ausschliesslich als webbasierter Dienst über das Internet bereit (Software as a Service, «SaaS»). Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur obliegen allein JAWENGO.

Die jeweils gültige Fassung der AGB wird unter jawengo.com/shop/terms veröffentlicht. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn JAWENGO diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

Art. 2 – Nutzungsrecht

JAWENGO gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im vereinbarten Umfang (Art. 13 URG analog). Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den Kunden und seine Mitarbeitenden; eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere das Urheberrecht und das geistige Eigentum, verbleiben bei JAWENGO. Durch den Vertrag wird kein Eigentum übertragen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und unberechtigte Zugriffe unverzüglich zu melden. Er haftet für jede Nutzung, die unter seinen Zugangsdaten erfolgt.

Art. 3 – Leistungen von JAWENGO

3.1 Betrieb und Verfügbarkeit

JAWENGO betreibt die Plattform auf eigener, redundanter Infrastruktur nach aktuellem Stand der Technik und ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Planbare Unterbrüche (Wartung, Updates) werden rechtzeitig angekündigt und nach Möglichkeit in Randzeiten gelegt. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht garantiert, sofern keine separate SLA-Vereinbarung besteht.

3.2 Datensicherung

JAWENGO sichert Kundendaten regelmässig und bewahrt Sicherungskopien während mindestens 7 Tagen auf. Der Umfang der Datensicherung richtet sich nach dem gewählten Abonnement. Eine vollständige Wiederherstellung kann nicht garantiert werden; der Kunde bleibt für eigenständige Datensicherungen mitverantwortlich.

3.3 Updates und Weiterentwicklung

JAWENGO entwickelt die Plattform laufend weiter und spielt Updates ohne gesonderte Ankündigung ein. Bei wesentlichen Funktionsänderungen erfolgt eine Information mit angemessener Vorlaufzeit. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsstandes besteht nicht.

3.4 Upgradepflicht bei Major-Versionen

Mit der Veröffentlichung einer neuen Major-Version beginnt eine Frist von 24 Monaten, innerhalb welcher der Kunde auf die neue Version wechseln muss. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Upgrade innerhalb der Frist durchzuführen.

Unterbleibt das Upgrade, ist JAWENGO berechtigt, einen Zuschlag von 25% auf den aktuellen Abonnementspreis zu erheben, bis das Upgrade vollzogen ist.

Nach Ablauf der Frist kann JAWENGO für die vorherige Version insbesondere folgende Leistungen einschränken oder einstellen:

  • Wartungs- und Updateleistungen
  • Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates
  • Gewährleistungs- und Serviceleistungen, die die vorherige Version betreffen

3.5 Support

Der Umfang des Supports (E-Mail oder Telefon, Reaktionszeiten) richtet sich nach dem vereinbarten Abonnement. Der Support beschränkt sich auf die Unterstützung bei der Nutzung der Standardplattform. Individuelle Anpassungen, Schulungen und Beratungsleistungen sind kostenpflichtig und werden separat vereinbart.

Art. 4 – Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Nutzungsrechts und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu nutzen. Insbesondere ist untersagt:

  • Versand von Massen-E-Mails (Spam, Mail Bombing) oder Betrieb von Mailinglisten in einem die Systemstabilität gefährdenden Ausmass
  • Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter
  • Versuche, die Sicherheitsarchitektur der Plattform zu umgehen oder zu beeinträchtigen

Der Kunde stellt JAWENGO alle für die Leistungserbringung nötigen Informationen, Daten und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung (Mitwirkungspflicht, Art. 119 OR analog). Mehraufwand durch unzureichende Mitwirkung wird dem Kunden verrechnet.

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Daten sowie für die ordnungsgemässe Schulung seiner Nutzer verantwortlich.

4.1 Systemvermessung und Nutzungsdaten

JAWENGO ist berechtigt, zur Sicherstellung der korrekten Abrechnung nutzungsabhängiger Positionen automatisierte Systemauswertungen vorzunehmen (Systemvermessung). Dabei werden ausschliesslich anonymisierte Nutzungsdaten erfasst, insbesondere die Anzahl abgerechneter Transaktionen wie Reservierungen, Lektionen, Mitglieder, Lohnabrechnungen oder vergleichbare Positionen. Es werden keine Inhalts- oder Personendaten erhoben. Die ermittelten Werte bilden die Grundlage für die monatliche Rechnungsstellung. Der Kunde kann die dieser Abrechnung zugrunde liegenden Auswertungsdaten auf schriftliche Anfrage bei JAWENGO beziehen. Bei Unklarheiten ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich anzufechten.

Art. 5 – Preise und Zahlung

Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Offerte oder dem vereinbarten Abonnement. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Rechnungen sind netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (Art. 75 OR). Monatliche Abonnements werden im Voraus in Rechnung gestellt; nutzungsabhängige Positionen werden monatlich nachträglich abgerechnet.

JAWENGO ist berechtigt, Preise mit einer Voranzeige von 30 Tagen anzupassen. Bei einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

5.1 Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). JAWENGO ist in diesem Fall berechtigt:

  • Den Plattformzugang nach schriftlicher Vorankündigung zu sistieren
  • Verzugszinsen von 5% p.a. ab Rechnungsdatum zu erheben (Art. 104 OR)
  • Sämtliche Mahn- und Inkassokosten dem Kunden zu belasten

JAWENGO haftet nicht für Schäden, die aus einer berechtigten Sistierung entstehen.

Art. 6 – Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt. Abweichende Mindestlaufzeiten werden in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt.

Das Abonnement kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern in der Offerte keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

6.1 Ausserordentliche Kündigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos auflösen (Art. 337 OR analog). Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Wesentlicher und trotz schriftlicher Mahnung und 10-tägiger Nachfrist nicht behobener Vertragsbruch
  • Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder Nachlassstundung einer Partei
  • Missbräuchliche Nutzung der Plattform durch den Kunden

6.2 Folgen der Vertragsauflösung

Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht sofort. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückgewährt. JAWENGO stellt dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Datenexport zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Kundendaten unwiderruflich gelöscht.

Art. 7 – Haftung

JAWENGO haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von JAWENGO zurückzuführen sind (Art. 100 OR; ein Vorausverzicht auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist nach Schweizer Recht nichtig).

Im Übrigen – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – schliesst JAWENGO jede Haftung aus, namentlich für:

  • Indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn
  • Datenverlust, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit von JAWENGO zurückzuführen ist
  • Unterbrüche oder Einschränkungen der Plattformverfügbarkeit ausserhalb des Einflussbereichs von JAWENGO (höhere Gewalt, Drittanbieter, Netzausfälle)

Die Gesamthaftung von JAWENGO gegenüber dem Kunden für direkte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt entrichteten Abonnementsgebühren beschränkt.

Der Kunde ist für regelmässige, eigenständige Datensicherungen verantwortlich. JAWENGO übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unterlassene Datensicherung des Kunden entstehen.

Art. 8 – Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten durch JAWENGO richtet sich nach dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG, in Kraft seit 1. September 2023) sowie, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).

JAWENGO verarbeitet Kundendaten ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiter, ausser dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Datenschutzerklärung von JAWENGO (jawengo.com/datenschutzerklaehrung) enthält detaillierte Angaben zu Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen.

Der Kunde, der JAWENGO Personendaten Dritter überlässt, ist selbst verantwortlich dafür, dass die betroffenen Personen über die Datenbearbeitung informiert sind und die erforderlichen Rechtsgrundlagen bestehen.

Art. 9 – Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach Vertragsende.

Ausgenommen sind Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden, oder (c) aufgrund gesetzlicher Pflicht offenbart werden müssen.

JAWENGO ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden auf der eigenen Website und in Marketingmaterialien namentlich zu erwähnen. Der Kunde kann dieser Veröffentlichung jederzeit schriftlich widersprechen; JAWENGO entfernt die Erwähnung innert 14 Tagen nach Eingang des Widerspruchs.

Art. 10 – Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen der AGB

JAWENGO ist berechtigt, diese AGB mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen schriftlich oder per E-Mail anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

Individuelle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Unterzeichnung.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Art. 20 Abs. 2 OR). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

10.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (IPRG) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/Wiener Kaufrecht).

10.4 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wetzikon ZH, Schweiz. Vorbehalten bleibt das Recht von JAWENGO, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu betreiben sowie einstweilige Rechtsschutzmassnahmen an jedem zuständigen Gericht zu beantragen.