Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND: 01.08.2021

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Jawengo AG (nachfolgend "JAWENGO"). Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit JAWENGO eine geschäftliche Beziehung pflegt. Der Kunde erklärt sich mit den AGB einverstanden, indem er die Offerte oder Auftragsbestätigung unterzeichnet oder eine Bestellung über die digitalen Verkaufskanäle von JAWENGO tätigt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter https://jawengo.com/page/agb publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei JAWENGO bezogen werden.

Gültigkeitsdauer

Ist nichts anderes angegeben, ist die Offerte für drei Monate ab Erstelldatum und ausschliesslich für den genannten Empfänger von Gültigkeit.

Diskretion

Sämtliche nicht allgemein zugänglichen oder bekannten Informationen, welche sich auf den Geschäftsbereich des Kunden beziehen und JAWENGO im Rahmen der Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden, werden von JAWENGO streng vertraulich behandelt. Die vorliegende Offerte ist vom Empfänger ebenfalls als vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ist nichts anderes vereinbart, darf JAWENGO nach Abschluss des Projekts eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten als Referenz veröffentlichen.

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen sind netto innert 10 (zehn) Tagen ab Fakturadatum ohne Abzug zahlbar. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden gilt eine Leistung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Rechnungen für Online-Dienstleistungen, Hosting sowie alle pauschal abgegoltenen Dienstleistungen wie z.B. Support oder Service Pack sind grundsätzlich im Voraus fällig. Lieferobjekte (wie z.B. Lizenzen oder Hardware) sind bei Lieferung resp. Installation fällig. Nach Aufwand berechnete Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ohne Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes vermerkt ist.

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde im Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden kann JAWENGO seine Dienstleistungen ohne Rücksprache sistieren. JAWENGO übernimmt keinerlei Haftung für Ausfälle oder Leistungsverzögerungen die aus einer Sistierung entstehen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist JAWENGO berechtigt, alle Mahn- sowie Inkassogebühren, Umtriebsentschädigungen und 5% Verzugszins ab Rechnungsdatum zu erheben.

Haftungsausschluss

Haftung irgendwelcher Art, insbesondere diejenige für Folgeschäden und indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter) wird für alle Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen. JAWENGO übernimmt insbesondere keine Garantie, dass die Programme auf jeder Konfiguration ohne Unterbruch und Fehler ablaufen, noch dass die vorhandenen Programmfunktionen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Der Kunde hat für den Schutz der Daten zu sorgen. Er trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Programme. Sollten die Programme vom Kunden oder Dritten geändert werden, entfällt jede Garantie.

Vertragsänderungen

Vertragsänderungen müssen schriftlich formuliert und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Die Änderungen müssen begründet und die Auswirkungen auf Termine und den Zeitplan aufgezeigt werden.

Annullierung

Ohne anders lautende Vereinbarung bleibt der Kunde bis zur Bezahlung des vollen Vertragspreises verpflichtet und zwar unabhängig von Annullierungsgrund und Zeitpunkt. Lizenzen können nicht zurückgegeben werden und Arbeiten gelten als erbracht, wenn JAWENGO im spezifizierten Umfang für den Kunden tätig geworden ist.

Abwerbeverebot

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die Mitarbeiter des Vertragspartners weder für sich noch für Dritte anzustellen oder anstellen zu lassen. Dieses gegenseitige Anstellungsverbot gilt während der Dauer der Vereinbarung und innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Vereinbarung. Ausnahmen bedürfen des gegenseitigen schriftlichen Einverständnisses.

Bestimmungen

Diese Geschäftsbestimmungen gelten abschliessend. Sollten Teile ungültig sein, gelten die restlichen Bestimmungen weiter. In diesem Fall ist der Vertrag unter Beizug der gesetzlichen und branchenüblichen Regeln so zu gestalten, dass der wirtschaftliche Erfolg so weit als möglich erreicht wird. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich im gegenseitigen Einverständnis festgelegt werden. Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wetzikon ZH.

ERGÄNZENDE AGB "LIZENZBEDINGUNGEN"

Lizenzen

Für jede Nutzung der Software durch den Kunden werden entsprechende Lizenzen benötigt. JAWENGO gewährt dem Kunden für die von ihr hergestellte und offerierte Software ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Lizenzrecht. Die Lizenz berechtigt den Kunden (gegen Bezahlung der vereinbarten Gebühr) zum zeitlich uneingeschränkten Eigengebrauch der Software, jedoch ausschliesslich durch den in der Offerte bezeichneten Anwender.

Benutzer-Lizenzen

JAWENGO ist berechtigt in den Kundensystemen mittels einer Systemvermessung die aktiven Benutzerlizenzen zu ermitteln um dadurch die Verrechnung der Lizenzgebühren anzupassen. Sofern nichts Anderes definiert wurde, werden die Gebühren für Benutzerlizenzen im Voraus fällig. Als aktive, gebührenpflichtige Benutzerlizenzen gelten alle Benutzer mit Zugriff auf Betriebswirtschaftliche Funktionen, welche sich mindestens einmal angemeldet haben und noch nicht mindestens 25 Tage deaktiviert sind. Die Gebühren werden auf Monatsbasis abgerechnet. Als Stichtag gilt jeweils der 25. des Monats.

Lizenz-Upgrade

Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, jederzeit zum Differenzbetrag der jeweiligen Lizenzkosten auf ein höheres Angebot derselben Produktlinie zu wechseln.

Lieferung

JAWENGO stellt bei Vertragsabschluss die jeweils neuste Fassung des lizenzierten Programmes zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützt JAWENGO den Kunden unter Kostenfolge bei der Installation und Konfiguration der Software auf seiner Infrastruktur.

Rechte

Die Software ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erlangt durch eine Lizenz ausschliesslich ein Nutzungsrecht. Alle anderen Rechte an den Programmen, insbesondere das Urheberrecht sowie Eigentum verbleiben vollumfänglich bei JAWENGO. Das gilt auch dann, wenn der Kunde Änderungen an den Programmen vornimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die Programme Dritten weder ganz noch teilweise zu übertragen, zu überlassen noch sonst wie zugänglich zu machen.

Vollständigkeit und Eignung

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Offerte und Lieferobjekte auf Eignung und Vollständigkeit zu prüfen. Ist dem Kunden der Funktionsumfang der lizenzierten Lösung und der Erfüllungsgrad seiner Anforderungen durch die offerierten Lieferobjekte nicht genügend ersichtlich, unterstützt JAWENGO den Kunden, auf Wunsch und gegen Kostenübernahme, bei der Erstellung eines Detailkonzeptes und/oder eines Pflichtenheftes.

Funktionsumfang

Dem Auftraggeber sind bei Bestellung die einzelnen Funktionen des Programms sowie die Systemvoraussetzungen im Detail bekannt. Weitergehende explizite oder implizite Ansprüche des Auftraggebers auf Funktionalität, individuelle Anpassungen, Betrieb der Software unter anderen Voraussetzungen oder Automatisierungen bestehen nicht.

Der Funktionsumfang der Standardsoftware zum Zeitpunkt der Unterschrift gilt abschliessend. Allfällige Vereinbarungen betreffend weitergehender Anpassungen, Konfiguration oder Erweiterungen der Standardsoftware sind immer als kostenpflichtige Dienstleistung zu spezifizieren und bedürfen immer der Schriftform (siehe Ergänzende AGB „Dienstleistungen“). Dies gilt insbesondere auch für Funktionen oder Eigenschaften, die der Kunde auf Grund seiner Erfahrung als üblich oder selbstverständlich betrachtet.

Garantie

JAWENGO garantiert, dass die Software im Zeitpunkt der Lieferung die im Handbuch beschriebenen Spezifikationen erfüllt (bei Gebrauch unter den bezeichneten Bedienungs- und Einsatzbedingungen). Sollte das nicht der Fall sein, verpflichtet sich JAWENGO für die Dauer von 30 Tagen nach der Lieferung, die Programme nach Möglichkeit und innert nützlicher Frist zu korrigieren. Allfällige Mängel sind innert 10 (zehn) Tagen nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.

ERGÄNZENDE AGB "DIENSTLEISTUNGEN"

Gegenstand

Alle von JAWENGO angebotenen und durchgeführten Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich nach Massgabe dieser Geschäftsbedingungen, mit deren Geltung sich der Kunde dadurch einverstanden erklärt, indem er die Offerte oder Auftragsbestätigung unterzeichnet.

Eignung

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die offerierten Dienstleistungen auf Eignung und Vollständigkeit zu prüfen. Ist dem Kunden der Erfüllungsgrad nicht genügend geklärt, unterstützt JAWENGO den Kunden bei der weiteren Konkretisierung in Form eines Detailkonzeptes oder Pflichtenheftes gegen entsprechende Vergütung.

Service-Pack

Im Rahmen des Service-Pack Dienstleistungspaketes stellt JAWENGO dem Kunden die jeweils neuste Version der Software kostenlos zur Verfügung. Neue Versionen werden in der Regel alle 12-18 Monate freigegeben. Dem Service-Pack Kunden steht zu den JAWENGO Bürozeiten eine Service-Pack Support Hotline zur Verfügung. Der Support wird auf Basis von „Best Effort“ erbracht. Weitergehende Unterstützung durch JAWENGO, namentlich Datenreparaturen, Kontrollen, Prüfungen, Anpassungen oder Hilfeleistungen im Zusammenhang mit Betriebssystemen, Netzwerken oder Fremdprodukten werden dem Kunden zum geltenden Kostensatz in Rechnung gestellt. Support wird nur für die aktuelle Version und nach Erhältlichkeit einer neuen Version während 6 Monaten für die ihr Vorangegangene geleistet. Der Support Service bildet ausdrücklich keinen Ersatz für Schulung. Für den Support wird in der Regel eine Internet-Verbindung benötigt.

Das Service-Pack kann von beiden Seiten jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf das Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch auf Ablauf des zweiten Vertragsjahres.

Termine

Werden verbindliche Termine oder Zeitpläne angegeben, wird JAWENGO diese nach Möglichkeit einhalten. Allfällige Verzögerungen oder Änderungen werden dem Kunden umgehend angezeigt, berechtigen jedoch nicht zum Rücktritt oder zu Preisnachlässen.

Honorarschätzungen

Die Honorarschätzungen erfolgen nach dem besten Wissen und den aktuellen Honoraransätzen im Zeitpunkt der Offert Erstellung. Allfällige Aufwand- und Preisangaben stellen damit lediglich bestmögliche Schätzungen zu Planungszwecken dar. Alle Preise in der Offerte verstehen sich in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer.

Spesen

Ist nichts anderes angegeben so gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Übernachtungen notwendig werden, so werden diese zuzüglich einer Abendessenentschädigung von CHF 30.00 verrechnet.

Leistungsverrechnung

Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Dienstleistungen nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch bei einem im Vertrag allfällig aufgeführten Kostenrahmen, dem die Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt. Zeigt sich im Laufe der Erfüllung, dass dieser nicht eingehalten werden kann, orientiert der Beauftragte den Kunden schriftlich so früh wie möglich; der Kunde kann hierauf unter Ausschluss weiterer Ansprüche in Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde hat rechtzeitig alle Leistungen zu erbringen, welche Voraussetzung der ordentlichen Vertragserfüllung durch JAWENGO bilden. Darunter fallen insbesondere die Abgabe aller Unterlagen und Informationen, welche JAWENGO zur Ausführung der Arbeiten benötigt, insbesondere die Vornahme von allfälligen ergänzenden Abklärungen, die umgehende fachgerechte Prüfung und Abnahme hierfür vorgelegter Konzepte, Zwischenresultate, Auswertungen, Arbeitsergebnisse, die Bereitstellung von Testumgebungen und Testdaten sowie die Bestimmung eines verantwortlichen Koordinators/Projektleiters. Alle Aufwände, die aus der Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Entsteht für die JAWENGO ein Mehraufwand, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht umfassend erfüllt, so wird dieser in Rechnung gestellt. Der Kunde schafft im Rahmen der Mitwirkungspflicht u.a. die technischen, organisatorischen und administrativen Voraussetzungen für die Einführung und Nutzung des Arbeitsresultates, überprüft die Ergebnisse und stellt die Sicherung von Daten und Programmen sicher.

Vollständigkeit und Eignung

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die offerierten Dienstleistungen, insbesondere Erweiterungen auf Eignung und Vollständigkeit zu prüfen. Ist dem Kunden der Funktionsumfang der Lösung und Erfüllungsgrad seiner Anforderungen durch die offerierten Lieferobjekte nicht genügend ersichtlich, unterstützt JAWENGO den Kunden auf Wunsch und gegen Kostenübernahme bei der Erstellung eines Detailkonzeptes oder Pflichtenheftes.

Garantie

JAWENGO garantiert bei Dienstleistungen und in eigener Verantwortung erstellten Werken, dass diese den schriftlich festgelegten Erfüllungskriterien entsprechen. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe und dauert 30 Tage. Mängel sind nach ihrem Auftreten unverzüglich schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben zu melden. JAWENGO verpflichtet sich ausschliesslich zur kostenlosen Nachbesserung. Die Garantie entfällt, soweit ein Mangel nicht auf von JAWENGO zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie Änderungen der Einsatz- oder Betriebsbedingungen oder Bedienungsfehler. JAWENGO garantiert nicht, dass die gelieferten Arbeitsergebnisse fehlerfrei sind oder dass Programme ohne Unterbruch eingesetzt werden können. JAWENGO übernimmt keine Garantie im Sinne einer Erfolgshaftung. Bei Erweiterungen oder Änderungen am System, welche nicht von JAWENGO vorgenommen werden, entfällt jeglicher Garantieanspruch.

Abnahme

Der Kunde ist für die Abnahme der Leistungen verantwortlich. Unterlässt der Kunde die Anzeige allfälliger Fehler innerhalb der Garantiefrist, gelten alle Anforderungen als erfüllt ("stille Abnahme").

ERGÄNZENDE AGB "HOSTING"

Gegenstand

Beim Hosting wird dem Kunden eine Server-Infrastruktur für den Betrieb von Software zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Webdienste (mit oder ohne Datenbank). Für die Nutzung der Webdienste benötigt der Kunde einen entsprechenden Internetzugang und einen aktuellen Browser.

Umgebung

Die erfolgreiche Verwendung von Software über das Internet ist an klare Rahmenbedingungen gebunden. Insbesondere beim Einsatz von Dritt-Anwendungen ist es notwendig, dass sämtliche Veränderungen der EDV-Umgebung vorgängig gemeldet und abgesprochen werden. Davon vor allem betroffen sind die Installation und Deinstallation von Druckern, Hard- oder Software.

Installationen

Die Installation von Software wird ausschliesslich von JAWENGO vorgenommen und nach Aufwand verrechnet. Ausdrücklich untersagt sind Installationen von Applikationen oder anderen Softwarekomponenten durch den Kunden. Bei Widerhandlung werden die Elemente und allfällige Daten entfernt und die System-Wiederherstellungskosten dem verantwortlichen Kunden in Rechnung gestellt.

Verfügbarkeit

Die Hosting Infrastruktur entspricht dem neusten Stand der Technik um eine grösstmögliche Verfügbarkeit und Sicherheit sicherzustellen. Planbare Servicearbeiten werden angekündigt und nach Möglichkeit in Randstunden vorgenommen. JAWENGO ist dabei bestrebt, eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Haftungsausschluss

JAWENGO erbringt die vereinbarten Leistungen mit aller erforderlichen Sorgfalt. JAWENGO haftet ausdrücklich nicht für Verluste, entgangenen Gewinnen, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder weiteren Folgeschäden.

Support

Im Rahmen der Hosting Dienstleistung steht dem Kunden zu den JAWENGO Bürozeiten eine Support Hotline („Best Effort“) zur Verfügung. Der Support beschränkt sich auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Dienste. Kundenspezifische Problemlösungen, Anpassungen oder Installationen werden auf Wunsch und gegen Kostenübernahme erbracht.

Backup

Bei Hosting-Dienstleistungen sichert JAWENGO als zusätzlichen Schutz Datenbanken und Dateien täglich und bewahrt diese in der Regel während 7 (sieben) Tagen auf. Auf Anfrage des Kunden und gegen eine zusätzliche Vergütung macht JAWENGO diesem die aufbewahrten Daten soweit vorhanden zugänglich. JAWENGO kann dem Kunden die Wiederherstellung der vollständigen Daten jedoch nicht garantieren.

Datenübernahme

Eine initiale Übernahme bestehender Daten durch JAWENGO ist im Rahmen einer Dienstleistung kostenpflichtig möglich, bedarf aber einer entsprechenden Offerte. Nach Vertragsablauf oder Vertragsauflösung wird JAWENGO sämtliche Daten des Kunden auf dem Server löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich. JAWENGO ist dem Kunden bei einer allfälligen Datenübernahme, lokalen Installation und Migration der Dienste kostenpflichtig behilflich.

Missbrauch

Missbräuchliche Nutzung wie z.B. das Versenden unerwünschter Massenmails („Spamming“, „Mail Bombing“) über die Server von JAWENGO ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwendung der Dienste und führen zur Vertragsauflösung. Bei Missbrauch der Hosting-Dienste oder Internetverbindungen ist JAWENGO jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, den Anschluss zu sperren und zu löschen. Eine Haftung von JAWENGO bei Sperrung/Löschung des Accounts ist ausgeschlossen.

Kündigungsfrist

Das Hosting von Software im JAWENGO Rechenzentrum kann von beiden Seiten jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf das Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Erfolgt die Auflösung des Vertrages vor Ablauf der Mindestdauer oder auf einen speziellen Termin (nicht auf Vertragsende mit ordentlicher Kündigung), so ist die Rückvergütung der bereits bezahlten Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt.

Datensicherheit

Die Hosting Infrastruktur entspricht dem neusten Stand der Technik um eine grösstmögliche Verfügbarkeit und Sicherheit sicher zu stellen. Die Infrastruktur wird auf redundanten Systemen geführt und es werden regelmässig Backups erstellt. Für sämtliche Daten, die der Kunde auf den Servern abrufbereit hält oder speichert, ist er selber verantwortlich. JAWENGO ist bestrebt, technisch, wirtschaftlich und verhältnismässig zumutbare Massnahmen zur Sicherung dieser Daten zu ergreifen und stellt gegebenenfalls ein kostenpflichtiges Backup zur Verfügung.